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Wertminderung bei einem unverschuldeten Unfall mit Leasingfahrzeug

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Ein unverschuldeter Unfall ist ärgerlich genug, doch mit einem Leasingfahrzeug kommen oft zusätzliche Fragen und Sorgen auf. Ein besonders wichtiger Punkt: die Wertminderung. Was genau bedeutet Wertminderung in diesem Fall und wie können Sie Ihre Rechte wahren?

Was bedeutet Wertminderung bei einem Leasingfahrzeug?

Jedes Fahrzeug verliert im Laufe der Zeit an Wert – das ist ganz normal. Bei einem Unfall, selbst wenn Sie ihn nicht verursacht haben, kann dieser Wertverlust jedoch deutlich höher ausfallen. Dieser zusätzliche Wertverlust wird als unfallbedingte Wertminderung bezeichnet. Sie entsteht durch den Schaden am Fahrzeug selbst, aber auch durch die Tatsache, dass ein Unfallwagen auf dem Markt weniger wert ist als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.

Wertminderung bei einem unverschuldeten Unfall – wer zahlt?

Gerade bei einem unverschuldeten Unfall fragen sich viele Leasingnehmer, ob sie für die Wertminderung selbst aufkommen müssen. Die gute Nachricht: Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung für den Ihnen entstandenen Schaden aufkommen – und dazu gehört auch die Wertminderung.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Die Berechnung der Wertminderung ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Art und Umfang des Schadens: Ein kleiner Kratzer wirkt sich natürlich weniger auf den Wert aus als ein schwerer Rahmenschaden.
  • Fahrzeugalter und Laufleistung: Je älter und mehr gefahren das Fahrzeug, desto geringer fällt die Wertminderung aus.
  • Fahrzeugtyp und -klasse: Bei hochwertigen Fahrzeugen ist die Wertminderung meist höher.

Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung der Wertminderung, z.B. die Methode nach Hagemann-Berger oder Ruhkopf-Sahm. Meist wird ein unabhängiger Kfz-Gutachter hinzugezogen, um die Wertminderung zu ermitteln.

Tipps für Leasingnehmer nach einem unverschuldeten Unfall

  • Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Leasinggesellschaft.
  • Bestehen Sie auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der die Wertminderung objektiv berechnet.
  • Reichen Sie die Schadensmeldung und das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein.
  • Wenden Sie sich bei Problemen an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Weitere häufige Fragen zum Thema Wertminderung bei Leasingfahrzeugen:

  • Kann ich die Wertminderung auch bei einem Leasingfahrzeug geltend machen?
  • Was tun, wenn die Versicherung die Wertminderung nicht zahlen will?
  • Gibt es Fristen für die Geltendmachung der Wertminderung?

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