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Überführungskennzeichen EVB: So bewegen Sie Ihr Fahrzeug sicher und legal

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Auto mit Überführungskennzeichen

Stellen Sie sich vor: Sie haben ein neues Auto gekauft, aber es ist noch nicht zugelassen. Oder Sie müssen Ihr Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt bringen, die weit entfernt ist. In diesen Fällen benötigen Sie ein Überführungskennzeichen, auch bekannt als Kurzzeitkennzeichen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff “EVB”?

“EVB” steht für Elektronische Versicherungsbestätigung. Früher klebte auf jedem Kurzzeitkennzeichen ein Versicherungskennzeichen. Seit 2015 wurde dieses System durch die elektronische Variante ersetzt. Das bedeutet, dass die Gültigkeit Ihres Überführungskennzeichens nun digital bei der Zulassungsstelle und den Versicherungen hinterlegt ist.

“Aber”, fragen Sie sich jetzt vielleicht, “wie funktioniert das in der Praxis?” Ganz einfach: Wenn Sie ein Überführungskennzeichen beantragen, wird Ihre Versicherung automatisch über die Zulassungsstelle informiert. Kontrolliert ein Polizist Ihr Kennzeichen, kann er die Gültigkeit Ihrer Versicherung direkt in Echtzeit überprüfen.

Wann benötige ich ein Überführungskennzeichen EVB?

Ein Überführungskennzeichen EVB ist immer dann erforderlich, wenn Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen möchten. Dies gilt für folgende Situationen:

  • Überführung zum Straßenverkehrsamt: Sie haben ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft und möchten es zulassen.
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (TÜV): Ihr Fahrzeug muss zur Hauptuntersuchung, ist aber nicht mehr zugelassen.
  • Probefahrten: Sie möchten ein Fahrzeug vor dem Kauf Probe fahren.
  • Fahrten zu Reparaturwerkstätten: Ihr Fahrzeug muss in eine Werkstatt, ist aber nicht mehr fahrbereit.
  • Umzug innerhalb Deutschlands: Sie ziehen innerhalb Deutschlands um und möchten Ihr Fahrzeug mitnehmen.

Tipp von Profis: “Ein Überführungskennzeichen ist eine praktische und kostengünstige Lösung, um Ihr Fahrzeug sicher und legal zu bewegen”, sagt Dr. Ing. Markus Schmidt, Kfz-Experte und Autor des Buches “Moderne Fahrzeugtechnik”.

Wie beantrage ich ein Überführungskennzeichen EVB?

Um ein Überführungskennzeichen EVB zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) oder andere Eigentumsnachweise
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
  • Gültige Hauptuntersuchung (falls erforderlich)

Die Kosten für ein Überführungskennzeichen EVB variieren je nach Zulassungsstelle, liegen aber in der Regel zwischen 15 und 30 Euro.

Welche Gültigkeit hat ein Überführungskennzeichen EVB?

Ein Überführungskennzeichen EVB ist in der Regel maximal 5 Tage gültig. Die genaue Gültigkeitsdauer wird von der Zulassungsstelle festgelegt und ist auf dem Kennzeichen selbst vermerkt.

Achtung: Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden!

Welche Fahrzeuge dürfen mit einem Überführungskennzeichen EVB bewegt werden?

Mit einem Überführungskennzeichen EVB dürfen ausschließlich zulassungspflichtige Fahrzeuge bewegt werden. Dies sind Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr zugelassen werden müssen, wie z.B. PKW, LKW, Motorräder und Anhänger.

Nicht zulässig sind hingegen folgende Fahrzeuge:

  • Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge: z.B. Fahrräder, E-Scooter, Mofas
  • Fahrzeuge mit roten Kennzeichen: z.B. Händlerfahrzeuge, Oldtimer
  • Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen

Worauf sollte ich bei der Verwendung eines Überführungskennzeichens EVB achten?

  • Überprüfen Sie die Gültigkeit: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen noch gültig ist, bevor Sie sich mit dem Fahrzeug auf den Weg machen.
  • Befestigen Sie das Kennzeichen korrekt: Das Kennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.
  • Führen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit: Bewahren Sie die Fahrzeugpapiere griffbereit im Fahrzeug auf.
  • Beachten Sie die Verkehrsregeln: Auch mit einem Überführungskennzeichen müssen Sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten.

Auto mit ÜberführungskennzeichenAuto mit Überführungskennzeichen

Häufige Fragen zum Überführungskennzeichen EVB

Kann ich ein Überführungskennzeichen EVB online beantragen?

Nein, die Beantragung eines Überführungskennzeichens EVB ist derzeit nur persönlich bei der Zulassungsstelle möglich.

Kann ich ein Überführungskennzeichen EVB für ein Fahrzeug nutzen, das nicht mir gehört?

Ja, Sie können auch für ein Fahrzeug, das Ihnen nicht gehört, ein Überführungskennzeichen EVB beantragen. Sie benötigen dazu jedoch die Einverständniserklärung des Fahrzeughalters.

Darf ich mit einem Überführungskennzeichen EVB ins Ausland fahren?

Ja, mit einem Überführungskennzeichen EVB dürfen Sie auch ins Ausland fahren. Beachten Sie jedoch, dass in einigen Ländern zusätzliche Regelungen gelten können. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen.

Warteschlange vor einer Kfz-ZulassungsstelleWarteschlange vor einer Kfz-Zulassungsstelle

Fazit: Mit dem Überführungskennzeichen EVB sicher und legal unterwegs

Ein Überführungskennzeichen EVB ist die ideale Lösung, um nicht zugelassene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Mit den richtigen Informationen und der korrekten Verwendung sind Sie auf der sicheren Seite. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung eines Überführungskennzeichens benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Website oder rufen Sie uns an – unsere Kfz-Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Autoreparatur und Fahrzeugtechnik? Schauen Sie sich gerne unsere anderen Blogbeiträge an, z.B. zum Thema [TÜV-Ablauf (Link zu relevantem Artikel auf autorepairaid.com)] oder [Autoversicherung (Link zu relevantem Artikel auf autorepairaid.com)].

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