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Privatverkauf Auto Gewährleistung: Was Sie wissen müssen

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Vertrag beim Privatverkauf Auto

Beim Privatverkauf eines Autos fragen sich viele Verkäufer, ob und in welchem Umfang sie Gewährleistung leisten müssen. Die gute Nachricht: Im Gegensatz zum gewerblichen Handel gibt es beim Privatverkauf grundsätzlich keine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Was bedeutet das für Sie als privater Verkäufer und worauf sollten Sie dennoch achten?

Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf – Frei von Haftung?

Vertrag beim Privatverkauf AutoVertrag beim Privatverkauf Auto

Tatsächlich können Sie als Privatperson die Gewährleistung beim Autoverkauf ausschließen. Das bedeutet, dass Sie nach dem Verkauf nicht für später auftretende Mängel haften, es sei denn, diese wurden vorsätzlich verschwiegen. Ein solcher Gewährleistungsausschluss sollte im Kaufvertrag klar und deutlich formuliert sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Formulierung im Kaufvertrag – So schließen Sie die Gewährleistung aus

Eine gängige Formulierung für den Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag lautet: “Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.” Es empfiehlt sich, den Käufer im Kaufvertrag zusätzlich explizit darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug vor dem Kauf ausführlich prüfen konnte oder die Möglichkeit dazu hatte.

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Sachmängelhaftung vs. Arglist – Wo liegt der Unterschied?

Obwohl Sie die Gewährleistung ausschließen können, sind Sie nicht von jeglicher Haftung befreit. So haften Sie weiterhin für versteckte Mängel, die Sie bewusst verschwiegen haben. Dies wird als Arglist bezeichnet und kann rechtliche Konsequenzen haben.

Beispiel: Sie wissen, dass der Motor Ihres Autos einen Defekt hat, verschweigen diesen aber dem Käufer gegenüber. Tritt der Motorschaden kurz nach dem Verkauf auf, kann der Käufer Sie trotz Gewährleistungsausschluss auf Schadensersatz verklagen.

Was bedeutet “gekauft wie gesehen” beim Privatverkauf eines Autos?

Die Klausel “gekauft wie gesehen” unterstützt den Gewährleistungsausschluss und soll sicherstellen, dass sich der Käufer des Zustandes des Fahrzeugs bewusst ist. Sie entbindet Sie jedoch nicht von der Haftung bei Arglist.

Tipps für einen sicheren Privatverkauf

Um spätere Probleme zu vermeiden, sollten Sie beim Privatverkauf eines Autos folgende Tipps beherzigen:

  • Ehrlichkeit währt am längsten: Verschweigen Sie keine bekannten Mängel.
  • Detaillierter Kaufvertrag: Halten Sie alle relevanten Informationen schriftlich fest, inklusive Gewährleistungsausschluss und “gekauft wie gesehen”-Klausel.
  • Ausführliche Besichtigung: Geben Sie dem Käufer ausreichend Gelegenheit, das Fahrzeug zu prüfen.
  • Probefahrt ermöglichen: Eine Probefahrt gibt dem Käufer einen zusätzlichen Eindruck vom Fahrzeugzustand.

Fazit

Der Privatverkauf eines Autos bietet Ihnen die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen. Dennoch sollten Sie stets ehrlich und transparent mit dem Käufer umgehen, um spätere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Thema Autoverkauf finden Sie auf unserer Website:

Tipps für den privaten AutoverkaufTipps für den privaten Autoverkauf

Benötigen Sie Hilfe beim Verkauf Ihres Autos oder haben Sie weitere Fragen zum Thema Gewährleistung? Zögern Sie nicht, unsere Experten zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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