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Kfz-Steuer bei Behindertenausweis: Was Sie wissen müssen

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Behinderung und Autofahren

Sie besitzen einen Behindertenausweis und fragen sich, ob und wie Sie damit bei der Kfz-Steuer sparen können? Das ist eine berechtigte Frage, denn die Kfz-Steuer kann ganz schön ins Geld gehen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema “Kfz-Steuer bei Behindertenausweis”.

Was bedeutet “Kfz Steuer bei Behindertenausweis” eigentlich?

Dieser Begriff klingt zunächst kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach erklärt. Menschen mit Behinderung haben in Deutschland die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer zu erhalten. Der Grad der Behinderung und die Eintragungen im Behindertenausweis spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Stellen Sie sich vor: Herr Müller hat aufgrund einer Gehbehinderung einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG”. Er benötigt sein Auto dringend, um zur Arbeit und zum Arzt zu gelangen. Die Steuerermäßigung für Menschen mit Behinderung hilft ihm dabei, die Kosten für sein Fahrzeug besser zu stemmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nicht jeder Behindertenausweis berechtigt automatisch zu einer Ermäßigung bei der Kfz-Steuer. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Grad der Behinderung: Der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen.
  • Merkzeichen im Ausweis: Im Behindertenausweis muss eines der folgenden Merkzeichen eingetragen sein:
    • “H”: Hilflosigkeit
    • “Bl”: Blindheit
    • “aG”: Außergewöhnliche Gehbehinderung
    • “Gl”: Gehörlosigkeit

Fehlt eines dieser Merkzeichen, ist eine Ermäßigung leider nicht möglich.

Welche Steuervergünstigungen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Steuervergünstigungen:

  1. Steuerbefreiung: Bei Merkzeichen “H”, “Bl” oder “Gl” ist das Fahrzeug komplett von der Kfz-Steuer befreit.
  2. Steuerermäßigung: Bei Merkzeichen “aG” und einem GdB von mindestens 80 wird die Kfz-Steuer um 50% reduziert.

Wie beantrage ich die Steuerermäßigung?

Die Beantragung der Steuerermäßigung ist unkompliziert. Sie benötigen lediglich Ihren Behindertenausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und wenden sich damit an Ihre zuständige Zulassungsstelle. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen gerne weiter.

Worauf sollte ich noch achten?

  • Die Steuerermäßigung gilt immer nur für ein Fahrzeug.
  • Die Vergünstigung wird nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden.
  • Bei Änderungen im Behindertenausweis (z.B. Ablaufdatum) muss die Zulassungsstelle informiert werden.

Behinderung und AutofahrenBehinderung und Autofahren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Kann ich die Steuerermäßigung auch rückwirkend erhalten?

Nein, die Steuerermäßigung gilt erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Zulassungsstelle.

2. Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?

Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verbessern und der Behindertenausweis nicht verlängert werden, müssen Sie dies der Zulassungsstelle melden. Die Steuervergünstigung entfällt dann.

3. Kann ich die Steuerermäßigung auch für ein Leasingfahrzeug erhalten?

Ja, auch für Leasingfahrzeuge kann die Steuerermäßigung beantragt werden.

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Fazit

Der Behindertenausweis bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, Steuern für ihr Fahrzeug zu sparen. Ob Sie Anspruch auf eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung haben, hängt vom Grad der Behinderung und den Eintragungen im Ausweis ab. Die Beantragung ist einfach und unkompliziert.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne! Unser Expertenteam von autorepairaid.com steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Hinweis:
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder einen Fachanwalt.

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