Jeder Autobesitzer in Deutschland kennt den TÜV – die Hauptuntersuchung, die sicherstellt, dass Fahrzeuge verkehrssicher sind. Doch wie lange ist ein solcher TÜV-Bericht eigentlich gültig? Und was bedeutet “§ 21 StVZO” in diesem Zusammenhang? Dieser Artikel klärt alle wichtigen Fragen rund um die “Gültigkeit TÜV-Bericht § 21 StVZO”.
Die Bedeutung des § 21 StVZO
Der § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die Hauptuntersuchung (HU) von Fahrzeugen. Dieser Paragraph legt fest, dass alle Fahrzeuge in Deutschland in regelmäßigen Abständen auf ihren technischen Zustand und ihre Verkehrssicherheit geprüft werden müssen. Ziel ist es, Unfälle durch technische Mängel zu vermeiden und die Umweltbelastung durch Fahrzeuge zu reduzieren.
“Man stelle sich vor,” erzählt Kfz-Meister Hans Meier aus Berlin, “ein Fahrzeug mit defekten Bremsen würde am Straßenverkehr teilnehmen. Die Folgen wären fatal!” Genau deshalb ist die regelmäßige Überprüfung durch den TÜV so wichtig.
TÜV-Bericht und Fahrzeugprüfung
Gültigkeitsdauer des TÜV-Berichts
Die Gültigkeit des TÜV-Berichts ist abhängig vom Fahrzeugtyp und -alter. Grundsätzlich gilt: Neuwagen müssen erstmals nach 36 Monaten zur HU, danach alle 24 Monate. Für ältere Fahrzeuge, Anhänger und bestimmte Sonderfahrzeuge können andere Fristen gelten.
Der TÜV-Bericht selbst gibt dabei genau Auskunft über die nächste Fälligkeit der Hauptuntersuchung. Das Datum der nächsten HU ist deutlich auf dem Prüfbericht vermerkt.
Was passiert bei abgelaufener HU?
Ein abgelaufener TÜV-Bericht kann teure Folgen haben. Wer mit einem Fahrzeug ohne gültige HU erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Fahrverbot.
Darüber hinaus kann ein abgelaufener TÜV-Bericht auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Im Falle eines Unfalls mit einem Fahrzeug ohne gültige HU kann die Versicherung die Leistung kürzen oder im schlimmsten Fall sogar komplett verweigern.
“Die Gültigkeit des TÜV-Berichts sollte daher immer im Blick behalten werden,” rät Michael Schmidt, Kfz-Sachverständiger aus München. “Ein Blick in den Fahrzeugschein oder auf die Prüfplakette am hinteren Nummernschild genügt, um die nächste HU-Fälligkeit zu überprüfen.”
Fahrzeugprüfung in der Werkstatt
Fazit
Die Gültigkeit des TÜV-Berichts nach § 21 StVZO ist essenziell für die Verkehrssicherheit und den Versicherungsschutz von Fahrzeugen in Deutschland. Regelmäßige Hauptuntersuchungen gewährleisten, dass Fahrzeuge in technisch einwandfreiem Zustand am Straßenverkehr teilnehmen und somit das Risiko von Unfällen und Umweltbelastungen minimiert wird.
Sie benötigen Unterstützung bei der Vorbereitung auf die nächste Hauptuntersuchung oder haben Fragen zur Gültigkeit Ihres TÜV-Berichts? Unsere Kfz-Experten helfen Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns über unsere Website und lassen Sie sich individuell beraten.