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Gegnerische Versicherung zahlt nicht nach Gutachten: Was tun?

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Versicherung zahlt nicht nach Unfall

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug, doch wenn dann auch noch die gegnerische Versicherung nicht nach Gutachten zahlen will, kann das schnell zu einer zusätzlichen Belastung werden. Sie fragen sich: “Was kann ich tun, wenn die gegnerische Versicherung die Schadenhöhe nach einem Unfall anzweifelt?” – Keine Sorge, in diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich in solch einem Fall verhalten sollten und welche Rechte Ihnen zustehen.

Die gegnerische Versicherung zahlt nicht: Häufige Gründe

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, warum die gegnerische Versicherung die Zahlung nach dem Gutachten verweigern könnte. Hier sind einige der häufigsten Gründe:

  • Formfehler im Gutachten: Manchmal kann es vorkommen, dass dem Gutachten wichtige Informationen fehlen oder formelle Fehler enthalten sind.
  • Zweifel an der Schadenhöhe: Die Versicherung könnte die im Gutachten ermittelte Schadenhöhe anzweifeln und eine eigene Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen veranlassen.
  • Mitschuld am Unfall: Besteht eine Teilschuld Ihrerseits am Unfall, kann die Versicherung die Zahlung anteilig kürzen.
  • Versicherungsbetrug: In seltenen Fällen könnte der Verdacht auf Versicherungsbetrug bestehen, was zu einer Verweigerung der Zahlung führt.

Versicherung zahlt nicht nach UnfallVersicherung zahlt nicht nach Unfall

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Bleiben Sie ruhig und handeln Sie besonnen. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:

1. Prüfen Sie das Gutachten und den Schriftverkehr

Gehen Sie das Gutachten und den Schriftverkehr mit der Versicherung sorgfältig durch. Achten Sie dabei auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

2. Nehmen Sie Kontakt mit der Versicherung auf

Suchen Sie das Gespräch mit der Versicherung und versuchen Sie, die Gründe für die Zahlungsverweigerung zu klären.

3. Schalten Sie einen Anwalt ein

Ist einvernehmlich keine Einigung mit der Versicherung möglich, sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Dieser kann Ihre Interessen vertreten und die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen.

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Welche Rechte habe ich als Geschädigter?

  • Recht auf ein unabhängiges Gutachten: Sie haben das Recht, ein unabhängiges Gutachten von einem Sachverständigen Ihrer Wahl erstellen zu lassen. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung in der Regel übernehmen.
  • Recht auf Mietwagen: Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen.
  • Recht auf Schmerzensgeld: Sind Sie durch den Unfall verletzt worden, steht Ihnen möglicherweise Schmerzensgeld zu.

Tipps zur Vermeidung von Problemen mit der gegnerischen Versicherung

  • Sichern Sie den Unfallort: Machen Sie Fotos vom Unfallort und notieren Sie sich die Personalien von Zeugen.
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich: Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung und der gegnerischen Versicherung.
  • Unterschreiben Sie nichts Unüberlegtes: Unterschreiben Sie keine Dokumente der Versicherung, ohne diese vorher genau geprüft zu haben.

Fazit

Es kann frustrierend sein, wenn die gegnerische Versicherung die Zahlung nach einem Gutachten verweigert. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Mit professioneller Unterstützung und dem Wissen um Ihre Rechte stehen die Chancen gut, dass Sie Ihr Recht bekommen und die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei einem ähnlichen Fall? Kontaktieren Sie uns – Unsere Kfz-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite!

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