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Parken in Spielstraßen: Bußgeld und wichtige Regeln

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In Spielstraßen gilt ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit von Kindern, die dort unbeschwert spielen sollen. Parken ist in diesen Bereichen daher nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt. Was viele Autofahrer nicht wissen: Auch ein kurzer Halt zum Be- und Entladen kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema “Parken in Spielstraßen”, die Höhe der Bußgelder und wichtige Regeln, die Sie beachten sollten.

Was ist eine Spielstraße und warum gelten besondere Parkregeln?

Eine Spielstraße ist ein speziell ausgewiesener Straßenabschnitt, der in erster Linie dem Spielen von Kindern dient. Der Fahrzeugverkehr ist hier stark eingeschränkt oder ganz verboten. Ziel ist es, Kindern einen sicheren Raum zum Spielen zu bieten, frei von Gefahren durch den Straßenverkehr.

Die besonderen Parkregeln in Spielstraßen dienen dazu, diesen Zweck zu gewährleisten. Parkende Autos schränken nicht nur den Platz zum Spielen ein, sondern stellen auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Kinder können durch parkende Fahrzeuge leicht übersehen werden, zudem wird ihre Sicht beim Überqueren der Straße behindert.

Parken in Spielstraßen: Was ist erlaubt und was nicht?

Grundsätzlich gilt: Parken ist in Spielstraßen verboten, es sei denn, es ist durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt. Auch das Halten zum Be- und Entladen ist in der Regel nicht gestattet.

Ausnahmen von diesem Verbot sind nur in folgenden Fällen zulässig:

  • Ausdrückliche Beschilderung: Wenn durch Verkehrsschilder das Parken in der Spielstraße erlaubt ist (z. B. durch markierte Parkplätze), dürfen Sie dort parken. Achten Sie jedoch immer auf die Beschilderung und eventuelle zeitliche Beschränkungen.
  • Notwendigkeit: In Notfällen, wie z. B. bei einem Unfall oder einer Panne, dürfen Sie Ihr Fahrzeug auch in einer Spielstraße abstellen.

Wie hoch ist das Bußgeld für Parken in Spielstraßen?

Die Höhe des Bußgeldes für Parken in Spielstraßen richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und hängt von der Dauer und Behinderung ab.

Hier einige Beispiele:

  • Parken ohne Ausnahmegenehmigung: 55 Euro
  • Parken länger als eine Stunde ohne Ausnahmegenehmigung: 25 Euro
  • Parken, das den Verkehr behindert: 35 Euro

Beachten Sie, dass zusätzlich zum Bußgeld auch Punkte in Flensburg und ein Abschleppvorgang drohen können.

Tipps für Autofahrer: So verhalten Sie sich richtig in Spielstraßen

  • Achten Sie auf die Beschilderung: Das Verkehrszeichen “Spielstraße” (Zeichen 325.1) kennzeichnet den Beginn einer Spielstraße. Achten Sie auch auf zusätzliche Beschilderung, die das Parken regelt.
  • Fahren Sie Schrittgeschwindigkeit: In Spielstraßen gilt Schrittgeschwindigkeit, d. h. maximal 7-10 km/h. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit der Verkehrssituation und den spielenden Kindern an.
  • Seien Sie besonders aufmerksam: Rechnen Sie jederzeit mit spielenden Kindern, die unvorhersehbar auf die Straße laufen könnten.
  • Suchen Sie sich lieber einen Parkplatz außerhalb der Spielstraße: So gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden unnötige Bußgelder.

Fazit

Parken in Spielstraßen ist ein heikles Thema und kann schnell teuer werden. Achten Sie daher unbedingt auf die Beschilderung und halten Sie sich an die Regeln. Denken Sie daran, dass die Sicherheit der Kinder an erster Stelle steht.

Wenn Sie auf der Suche nach weiteren Informationen rund um das Thema Verkehrssicherheit sind, besuchen Sie doch unseren Artikel “23 km h innerhalb geschlossener ortschaft“.

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