Ein abgesenkter Bordstein ist ein gewohntes Bild im Straßenverkehr. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und welche Regeln schreibt die StVO vor? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema “abgesenkter Bordstein StVO”, von der Definition bis hin zu wichtigen Tipps für Autofahrer.
Was bedeutet “abgesenkter Bordstein” laut StVO?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) selbst liefert keine wortwörtliche Definition für “abgesenkter Bordstein”. Vielmehr beschreibt sie in §10 Abs. 1 Satz 1 die Stelle, an der die Fahrbahn durch einen abgesenkten Bordstein überfahrbar ist, als Gehwegüberfahrt. Diese ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Abflachung des Bordsteins: Der Übergang von der Fahrbahn zum Gehweg ist abgesenkt und somit für Fahrzeuge befahrbar.
- Markierung: In der Regel ist die abgesenkte Bordsteinkante durch weißes Pflaster oder entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn gekennzeichnet.
Bedeutung und Funktion abgesenkter Bordsteine
Abgesenkte Bordsteine spielen eine entscheidende Rolle für die Barrierefreiheit und die Sicherheit im Straßenverkehr. Sie erfüllen folgende Funktionen:
- Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen: Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen können den Gehweg bequem und sicher erreichen.
- Ein- und Ausfahrt für Fahrzeuge: Anwohner, Lieferdienste oder Einsatzfahrzeuge nutzen abgesenkte Bordsteine, um Grundstücke zu erreichen.
- Verkehrsberuhigung: Durch die optische Verengung der Fahrbahn an Gehwegüberfahrten wird die Geschwindigkeit reduziert und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erhöht.
Wichtige Regeln für Autofahrer an abgesenkten Bordsteinen
Obwohl die StVO keine expliziten Regeln für das Befahren abgesenkter Bordsteine enthält, sollten Autofahrer einige Punkte beachten:
- Besondere Vorsicht: An Gehwegüberfahrten ist besondere Vorsicht geboten. Fußgänger haben Vorrang!
- Langsam fahren: Die Geschwindigkeit ist an abgesenkten Bordsteinen zu reduzieren, um im Ernstfall rechtzeitig bremsen zu können.
- Aufmerksam beobachten: Achten Sie auf Fußgänger, insbesondere auf Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen.
- Kein Parken: Das Parken auf abgesenkten Bordsteinen ist verboten und behindert andere Verkehrsteilnehmer.
Folgen von Verstößen
Wer gegen die Verkehrsregeln an abgesenkten Bordsteinen verstößt, muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu Unfällen mit Personenschäden kommen.
Fazit: Absenkte Bordsteine – Sicherheit und Barrierefreiheit im Straßenverkehr
Abgesenkte Bordsteine sind ein wichtiger Bestandteil moderner Verkehrsplanung. Sie gewährleisten Barrierefreiheit und erhöhen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Autofahrer sollten die Regeln an Gehwegüberfahrten kennen und stets aufmerksam und rücksichtsvoll fahren.
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