Wer kennt es nicht? Man ist in Eile, findet keinen Parkplatz und parkt “mal eben schnell” auf dem Gehweg. Doch was viele nicht wissen: Verbotswidrig Auf Dem Gehweg Parken ist keine Lappalie und kann teure Folgen haben.
Was bedeutet “verbotswidrig auf dem Gehweg parken”?
In Deutschland ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur, wenn dies durch Verkehrsschilder explizit erlaubt ist oder die Gehwegbreite ausreichend ist, um Fußgänger nicht zu behindern.
“Verbotswidrig” bedeutet in diesem Zusammenhang, dass gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen wurde. Laut § 12 StVO müssen Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Gehwege sind für Fußgänger vorgesehen und dürfen nicht durch parkende Autos blockiert werden.
Warum ist das Parken auf dem Gehweg problematisch?
Parken auf dem Gehweg – Gefahr für Fußgänger
“Viele Autofahrer denken, sie würden niemanden behindern, wenn sie nur ein bisschen auf dem Gehweg parken”, sagt Dr. Ing. Markus Schmidt, Verkehrsexperte an der TU München. “Doch gerade für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder ältere Personen stellt ein zugeparkter Gehweg ein großes Hindernis dar.”
Tatsächlich kann verbotswidriges Parken auf dem Gehweg zu gefährlichen Situationen führen:
- Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen und sind dort dem fließenden Verkehr ausgesetzt.
- Die Sicht für Autofahrer, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen, wird durch parkende Fahrzeuge auf dem Gehweg eingeschränkt.
- Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr oder Krankenwagen werden behindert und können im Notfall wertvolle Zeit verlieren.
Welche Strafen drohen?
Wer verbotswidrig auf dem Gehweg parkt, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:
- Verwarnungsgeld: Die Höhe des Verwarnungsgeldes variiert je nach Schwere des Verstoßes und liegt zwischen 10 und 35 Euro.
- Punkte in Flensburg: In schwerwiegenden Fällen können auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg vermerkt werden.
- Abschleppen: In besonders hartnäckigen Fällen oder wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, kann das Fahrzeug auch abgeschleppt werden. Die Kosten hierfür muss der Fahrzeughalter tragen.
Wie finde ich legale Parkmöglichkeiten?
Natürlich ist es ärgerlich, wenn man keinen Parkplatz findet. Doch anstatt verbotswidrig auf dem Gehweg zu parken, gibt es einige Alternativen:
- Parkhäuser und Tiefgaragen: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage abzustellen.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Lassen Sie das Auto stehen und nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn.
- Fahrrad oder E-Scooter: Für kurze Strecken bieten sich Fahrrad oder E-Scooter als umweltfreundliche Alternative an.
Fazit: Verbotswidrig parken auf dem Gehweg – ein teurer Spaß
Das Parken auf dem Gehweg mag verlockend erscheinen, wenn man schnell etwas erledigen möchte. Doch die Folgen können teuer und gefährlich sein. Denken Sie an die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und parken Sie Ihr Fahrzeug immer ordnungsgemäß!
Weitere Fragen rund ums Thema Parken?
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