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Abblendlicht defekt trotzdem fahren: Darf man das?

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Polizei kontrolliert defektes Abblendlicht

Ein defektes Abblendlicht ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Viele Autofahrer fragen sich jedoch, ob man trotz defektem Abblendlicht noch fahren darf. In diesem Artikel klären wir über die rechtlichen Konsequenzen auf und geben Tipps, wie Sie in einer solchen Situation richtig handeln.

Was bedeutet ein defektes Abblendlicht?

Das Abblendlicht ist dafür verantwortlich, die Fahrbahn bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen auszuleuchten, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Ist es defekt, ist die Sicht deutlich eingeschränkt, was das Unfallrisiko enorm erhöht.

Stellen Sie einen Defekt an Ihrem Abblendlicht fest, beispielsweise durch ein flackerndes oder komplett ausgefallenes Licht, sollten Sie umgehend handeln.

Abblendlicht defekt: Ist Weiterfahrt erlaubt?

Die klare Antwort lautet: Nein! Ein defektes Abblendlicht stellt einen erheblichen Mangel an Ihrem Fahrzeug dar. Gemäß § 4 Abs. 2 StVO ist es verboten, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb zu nehmen, wenn “sein Verkehrssicherheitsrisiko nicht durch die Verkehrsvorschriften über Fahrzeug, Ladung, Besetzung und durch die Verkehrssicherheit herbeigeführte Gefahren nicht so gering wie möglich gehalten werden”.

Polizei kontrolliert defektes AbblendlichtPolizei kontrolliert defektes Abblendlicht

Welche Strafen drohen bei Weiterfahrt?

Fahren Sie trotz defektem Abblendlicht weiter, riskieren Sie ein Verwarnungsgeld und Punkte in Flensburg. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Fahrverbot kommen.

“Ein defektes Abblendlicht mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, doch es kann fatale Folgen haben”, erklärt Kfz-Meister Hans Meier. “Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss immer an erster Stelle stehen.”

Was tun bei defektem Abblendlicht?

Ist Ihr Abblendlicht defekt, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Sicher anhalten: Fahren Sie so schnell wie möglich an den Straßenrand oder auf einen Parkplatz. Achten Sie dabei auf den Verkehr und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
  2. Defekt überprüfen: Überprüfen Sie, ob tatsächlich das Abblendlicht defekt ist oder ob es sich um ein anderes Problem handelt, beispielsweise eine defekte Sicherung.
  3. Weiterfahrt möglich? Sofern es die Situation zulässt und Sie sich sicher fühlen, können Sie versuchen, mit Standlicht zum nächsten Parkplatz oder einer Werkstatt zu fahren. Beachten Sie jedoch, dass auch dies nur in Ausnahmefällen gestattet ist und Sie weiterhin mit einem Bußgeld rechnen müssen.
  4. Werkstatt aufsuchen: In den meisten Fällen ist es ratsam, einen Pannendienst oder eine Werkstatt zu rufen. Diese können den Defekt direkt vor Ort beheben oder Ihr Fahrzeug abschleppen.

Abblendlicht selbst reparieren?

In einigen Fällen lässt sich ein defektes Abblendlicht selbst reparieren, beispielsweise durch den Austausch einer defekten Glühbirne. Ob dies möglich ist, hängt vom Fahrzeugmodell und Ihren handwerklichen Fähigkeiten ab.

Fazit: Sicherheit geht vor!

Ein defektes Abblendlicht ist kein Kavaliersdelikt. Um Ihre eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollten Sie bei einem Defekt umgehend handeln und die Fahrt nicht fortsetzen.

Auf autorepairaid.com finden Sie weitere hilfreiche Tipps rund um die Themen Autoreparatur und -wartung.

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  • Was tun bei defektem Fernlicht?
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