Wer ein neues Auto kauft, steht oft vor der Frage: Wie komme ich zum TÜV oder zur Zulassungsstelle, wenn das Fahrzeug noch kein Kennzeichen hat? Darf man überhaupt ohne Kennzeichen fahren? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn es gibt Ausnahmen, aber auch klare Regeln und Verbote.
Sonderregelung: Kurzzeitkennzeichen
Die gängigste und sicherste Variante ist das Kurzzeitkennzeichen. Dieses ermöglicht es, ein nicht zugelassenes Fahrzeug für Probefahrten, Überführungsfahrten oder eben Fahrten zur Zulassungsstelle zu nutzen.
Kurzzeitkennzeichen für neues Auto
“Kurzzeitkennzeichen sind eine gute Lösung, da sie speziell für diesen Zweck geschaffen wurden”, erklärt Kfz-Meister Stefan Berger. “Sie bieten Versicherungsschutz und sind leicht zu beantragen.”
Rote Kennzeichen: Nur für Händler und Werkstätten
Rote Kennzeichen sind hingegen nicht für Privatpersonen gedacht. Sie dürfen nur von Kfz-Händlern, Werkstätten oder Prüfstellen für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt werden.
Ohne Kennzeichen: Hohe Strafen drohen
Wer ohne Kennzeichen oder mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. In schwerwiegenden Fällen kann sogar ein Fahrverbot verhängt werden.
Zulassung vorbereiten: So geht’s schnell
Um die Zulassung des Fahrzeugs zu beschleunigen, sollten alle notwendigen Dokumente wie Fahrzeugbrief, TÜV-Bericht und Versicherungsnachweis bereitliegen. Online-Zulassungsdienste können den Prozess zusätzlich vereinfachen.
Online-Zulassung am Computer
Fazit: Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Fahren ohne Kennzeichen nur in Ausnahmefällen und mit gültigem Kurzzeitkennzeichen erlaubt ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und die Zulassung des Fahrzeugs rechtzeitig vorbereiten.
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