Du fragst dich, ob man die Schadenfreiheitsklasse übertragen kann? Eine berechtigte Frage, denn schließlich hat man sich die mühsam erarbeitet! Tatsächlich gibt es verschiedene Szenarien, in denen eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse möglich ist.
Wann ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse möglich?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Familie möglich ist. Dr. Markus Schmidt, Versicherungsexperte bei der Allianz, erklärt: “Die Schadenfreiheitsklasse ist an die Person und nicht an das Fahrzeug gebunden. Daher ist eine Übertragung unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.”
Übertragung auf Familienmitglieder
Die häufigste Form der Übertragung ist die von Eltern auf ihre Kinder. So können junge Fahrer von Beginn an von einem günstigeren Versicherungsbeitrag profitieren. Auch zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern ist eine Übertragung möglich.
Übertragung auf ein anderes Fahrzeug
Die Schadenfreiheitsklasse ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Wechselst du also das Auto, nimmst du deine SF-Klasse einfach mit.
Wichtige Voraussetzungen für die Übertragung
Obwohl eine Übertragung grundsätzlich möglich ist, gibt es einige Voraussetzungen:
- Einverständnis des Vorbesitzers: Der Vorbesitzer muss der Übertragung schriftlich zustimmen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) muss vorgelegt werden.
- Versicherungswechsel: Oftmals ist die Übertragung nur im Rahmen eines Versicherungswechsels möglich.
Lohnt sich eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?
Ob sich eine Übertragung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Unterschied in den Schadenfreiheitsklassen und den damit verbundenen Beitragsunterschieden. Manchmal kann es sinnvoller sein, wenn der Übernehmer selbst Schadenfreiheitsrabatt aufbaut.
Weitere Fragen zur Schadenfreiheitsklasse
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